Der Grundsatz
Jedes Foto gehört jemandem. Wer es nicht selbst gemacht hat, braucht eine Erlaubnis — und die ist fast immer an Bedingungen geknüpft. „Im Internet gefunden" ist keine Erlaubnis, und auch nicht, dass kein Wasserzeichen drauf war.
Das ist deshalb so unangenehm, weil Rechteinhaber solche Verwendungen inzwischen automatisiert suchen lassen. Ein einzelnes falsch verwendetes Bild kostet schnell einen vierstelligen Betrag — und trifft besonders oft kleine Betriebe, bei denen jemand „schnell was Passendes" eingebaut hat.
Woher Bilder kommen dürfen
- Selbst fotografiert. Sicherste Variante und zugleich die wirkungsvollste, weil sie den eigenen Betrieb zeigt.
- Beauftragte Fotografie. Achten Sie darauf, dass im Vertrag steht, wofür und wie lange Sie die Bilder nutzen dürfen. Das Urheberrecht bleibt beim Fotografen, Sie erhalten Nutzungsrechte.
- Bezahlte Bilddatenbanken. Rechtlich sauber, aber beachten Sie die Lizenzbedingungen — vor allem bei Druck und bei Social Media.
- Kostenlose Bilddatenbanken. Meist zulässig, aber die Bedingungen ändern sich, und bei erkennbaren Personen ist nicht immer geklärt, ob deren Einwilligung vorliegt.
- Hersteller- und Lieferantenbilder. Meist erlaubt, aber fragen Sie schriftlich nach. Eine Freigabe per Mail genügt und sollte aufbewahrt werden.
Wenn Menschen auf dem Bild sind
Neben dem Urheberrecht greift dann das Recht am eigenen Bild. Wer erkennbar abgebildet ist, muss der Veröffentlichung grundsätzlich zustimmen.
Bei Mitarbeitern gilt: Die Einwilligung sollte schriftlich vorliegen und ist widerruflich. Praktisch heißt das, dass ein Bild nach dem Ausscheiden entfernt werden muss, wenn die Person das verlangt — was einer der häufigsten Gründe für kurzfristige Änderungen an Websites ist. Wer das mitdenkt, baut Teamseiten so, dass sich einzelne Personen leicht austauschen lassen.
Bei Kunden und Gästen ist besondere Vorsicht geboten. Ein Foto vom vollen Lokal mit erkennbaren Gesichtern gehört nicht ungefragt auf Instagram. Entweder fragen oder so fotografieren, dass niemand erkennbar ist.
Gebäude, Kunst und Drohnenaufnahmen
Gebäude von öffentlich zugänglichem Grund aus zu fotografieren, ist grundsätzlich zulässig. Diese Freiheit gilt allerdings nicht für Aufnahmen aus der Luft — bei Drohnenbildern ist sie nach überwiegender Auffassung nicht anwendbar. Wer fremde Grundstücke aus der Luft aufnimmt und veröffentlicht, sollte das klären.
Kunstwerke, Fassadengestaltungen und sogar manche Lichtinstallationen können eigenständig geschützt sein. Auch das ist ein Grund, bei Drohnenaufnahmen vorher zu prüfen statt hinterher zu diskutieren.
Praktisches Vorgehen
Was sich im Betrieb bewährt hat:
- Legen Sie eine Übersicht an — welches Bild stammt woher, welche Lizenz, welches Datum. Eine Tabelle genügt. Im Streitfall ist sie Gold wert.
- Bewahren Sie Nachweise auf — Rechnungen, Lizenztexte, Freigabemails.
- Nennen Sie Urheber, wo es gefordert ist. Viele Lizenzen verlangen das, und die Nennung im Impressum ist üblich und ausreichend.
- Räumen Sie beim Relaunch auf. Alte Bilder unbekannter Herkunft sind eine tickende Position — der Relaunch ist der richtige Moment, sie zu ersetzen.
Diese Seite ist kein Rechtsrat. Im Zweifel fragen Sie einen Fachanwalt; wir kümmern uns darum, dass die Bilder auf Ihrer Seite aus sauberer Quelle stammen.